Satzung

Satzung

Känguruh – Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Kinder- und Jugendmedizin Fulda e.V.

§ 1 – Name, Sitz, Eintragung

  1. Der Verein führt den Namen „Känguruh – Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Kinder- und Jugendmedizin Fulda e.V.“
  2. Sitz des Vereins ist 36043 Fulda, Pacelliallee 4.
  3. Der Verein ist im Vereinsregister einzutragen.

§ 2 – Zweck und Aufgabe

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendpflege sowie die Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der ideellen, materiellen und sozialen Interessen kranker und von Krankheit bedrohter Kinder und Jugendlicher sowie deren Angehöriger sowie die wissenschaftliche Förderung der Kinderheilkunde.Dazu zählt insbesondere die Unterstützung bei:
    • Durchführung von ambulanten und stationären Vorhaben zur Verbesserung der Krankenversorgung, zur Gestaltung der Kinderklinik inkl. Außenanlagen und der Wohnmöglichkeiten für Angehörige,
    • Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und wissenschaftlichen Untersuchungen zum Wohle kranker Kinder und Jugendlicher,
    • Anschaffung von Geräten zu den oben genannten Zwecken.
  3. Der Verein wahrt parteipolitische und konfessionelle Neutralität.

§ 3 – Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden; Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
  3. Vereinsaufgaben können Dritten unentgeltlich übertragen werden. Niemand darf durch dem Vereinszweck fremde Ausgaben oder unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
  4. Freiwillige Förderbeiträge (Spenden) sind zulässig.

§ 3a – Vergütung

  1. Vorstandsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Auslagen können erstattet werden.
  2. Die Mitgliederversammlung kann eine angemessene Vergütung für Vorstandsarbeit beschließen.

§ 4 – Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5 – Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können juristische oder natürliche Personen sein, die Interesse an den Vereinszielen haben.
  2. Beitritt erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand, der darüber entscheidet.
  3. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch jährlich, sofern keine schriftliche Kündigung bis einen Monat vor Jahresende erfolgt.
  4. Die Mitgliedschaft endet:
    • durch Tod,
    • durch Ausschluss (nach Anhörung, mit Berufungsmöglichkeit),
    • durch Kündigung.

§ 6 – Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliederversammlung legt die Beiträge fest. Bis zur Neufestlegung beträgt der Jahresbeitrag 6 €.

§ 7 – Organe des Vereins

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand

§ 8 – Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Gremium des Vereins.
  2. Aufgaben:
    • Tätigkeits- und Kassenbericht entgegennehmen
    • Vorstand entlasten
    • Vorstand, Beisitzer und Kassenprüfer wählen
    • Satzung ändern oder Verein auflösen
    • Protokoll genehmigen
    • Mitgliedsbeiträge festlegen
    • Über Ausschlüsse entscheiden
  3. Einladung erfolgt schriftlich mit 2 Wochen Vorlauf.
  4. 20 % der Mitglieder können eine außerordentliche Versammlung erzwingen (Einladung: 2 Wochen vorher).
  5. Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern Satzung nichts anderes bestimmt.
  6. Versammlungsleitung: Vorsitzende:r oder Stellvertretung.
  7. Jedes Mitglied hat eine Stimme (nicht übertragbar).
  8. Über Anträge, die 8 Tage vorher eingereicht wurden, kann abgestimmt werden.

§ 9 – Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    • Vorsitzende:r
    • Stellvertretende:r Vorsitzende:r
    • Schriftführer:in
    • Kassierer:in
    • bis zu 3 Beisitzern
  2. Wahl für 2 Jahre durch die Mitgliederversammlung.
  3. Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, bei Gleichstand entscheidet der/die Vorsitzende.
  4. Mindestens ein Elternteil ohne Klinikbeschäftigung und mit Kind(ern) unter 15 Jahren soll vertreten sein.

§ 10 – Aufgaben des Vorstandes

  1. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte, verwaltet das Vermögen, beruft Versammlungen ein und berichtet.
  2. Vorsitzende:r und Stellvertretung sind alleinvertretungsberechtigt nach § 26 BGB.
  3. Kassierer:in ist verantwortlich für Buchhaltung, Mitgliederliste und Beitragseinzug. Es gelten Überweisungslimits.
  4. Schriftführer:in erstellt Protokolle, die vom Vorsitz unterschrieben werden.

§ 11 – Satzungsänderung

  1. Änderungen können nur beschlossen werden, wenn sie in der Einladung angekündigt wurden.
  2. Es ist eine ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 12 – Auflösung des Vereins

  1. Auflösung bei ¾-Mehrheit der Mitgliederversammlung.
  2. Einladung zur Auflösungsversammlung muss 4 Wochen vorher erfolgen.
  3. Vereinsvermögen fällt an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Unterstützung bedürftiger Kinder/Jugendlicher gemäß § 53 AO.
  4. Liquidatoren sind Vorsitzende:r und Stellvertretung (sofern nicht anders beschlossen).

Stand: Januar 2016

„Was uns verbindet, ist mehr als ein Paragraf – es ist der Wunsch, gemeinsam etwas Gutes zu tun.“

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Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer
der Kinder- und Jugendmedizin Fulda e.V.

Pacelliallee 4 36043 Fulda

0661/84-5571

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kaenguruh@ kaenguruh-ev.de

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